Der Anwalt als Schlichtungsstelle
Das bayerische Schlichtungsgesetz erzwingt bei bestimmten Streitigkeiten
ein Schlichtungsverfahren. Das kann rechtswirksam nur eine Gütestelle
machen.
Meine Kanzlei ist eine solche Gütestelle. Hier finden Sie
die weiteren notwendigen Informationen dazu. Wenn beide Parteien
einverstanden sind, besteht auch die Möglichkeit der Mediation.
Der Gesetzestext:
Bayerisches Schlichtungsgesetz (Bayerisches Staatsministerium für Justiz)
Auf der Seite ist auch die offizielle Broschüre des Staatsministeriums
mit Erklärungen.
Wann muss ein Schlichtungsverfahren
stattfinden?
Was bringt eine Schlichtung für Sie?
Wie läuft das Schlichtungsverfahren?
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Das Schlichtungsgesetz gilt nur in Bayern. Andere Bundesländer haben oft ebenfalls
vergleichbare
Schlichtungsgesetze. Sie müssen Ihren Anwalt fragen. Im Ergebnis
erscheint die sinnvolle Einrichtung der Schlichtung als gescheitert.
Grund dafür ist vor allem die Möglichkeit, durch Mahnbescheid das
Schlichtungsverfahren zu vermeiden. Es scheint auch so, dass nach dem
Gang zum Anwalt die Bereitschaft zur Einigung sehr gering ist.
Erfahrungsgemäß steigt sie dann wieder mit zunehmender Prozessdauer
und -Kosten.
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