RA Peter Zimmermann
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Kanzleiprofil

Meine Kanzlei befasst sich mit Zivilrecht in allen seinen Aspekten und berät so kleinere Unternehmen und Medienschaffende. 
Ich konzentriere mich darauf Ihre konkreten Probleme zu lösen. Eine juristische Betrachtungsweise ist hier ein wichtiger, aber eben nur ein Aspekt unter anderen. 

Probleme entstehen oft bei Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen sowie bei der Realisierung von Forderungen. Häufig geht es nicht nur um den Fall, sondern der Fall ist symptomatisch für eine Fehlentwicklung. Oft hilft eine geeignete Gestaltung der Geschäftsvorgänge um zukünftig solche Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen.

Tätigkeitsschwerpunkte
- Allgemeines Zivilrecht
- Rundumberatung für kleinere Unternehmen
- Gewerblicher Rechtsschutz

Interessenschwerpunkte
- Medienrecht
- Markenrecht

Die Kanzlei ist Gütestelle nach Art. 8 I des Bayerischen Schlichtungsgesetzes und führt das obligatorische Schlichtungsverfahren durch.

Kanzleihistorie

Am 28. April 1998 wurde ich als Rechtsanwalt bei den Landgerichten München I und II zugelassen. Ab 2003 dann auch zum Oberlandesgericht München. Nachdem seit 1.06.2007 Anwälte nicht mehr zu spezifischen Gerichten zugelassen werden wird nunmehr nur noch die Kammerzugehörigkeit angegeben; in meinem Fall die Rechtsanwaltskammer München.

Von April 1999 bis Juli 2002 arbeitete ich in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Peter Eller (Fachanwalt für Steuerrecht).

Seit Juli 2001 arbeite ich in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Joachim Oppertshäuser, dessen Spezialität Arbeitsrecht ist. Von Juli 2003 bis September 2005 betrieben wir eine Bürogemeinschaft in München/Schwabing.

Seit September 2005 arbeite ich als Einzelanwalt.

www.PeterZimmermann.net
Impressum Kontakt Stand 27.08.2009