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Kanzleiprofil Meine Kanzlei befasst sich mit Zivilrecht in allen seinen Aspekten und berät
so kleinere Unternehmen und Medienschaffende.
Ich konzentriere mich darauf Ihre konkreten Probleme zu lösen. Eine juristische
Betrachtungsweise ist hier ein wichtiger, aber eben nur ein Aspekt unter
anderen.
Probleme entstehen oft bei
Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen sowie bei der Realisierung
von Forderungen. Häufig geht es nicht nur um den Fall, sondern der Fall ist
symptomatisch für eine Fehlentwicklung. Oft hilft eine geeignete
Gestaltung der Geschäftsvorgänge um zukünftig solche Probleme erst
gar nicht entstehen zu lassen.
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Tätigkeitsschwerpunkte
- Allgemeines Zivilrecht
- Rundumberatung für kleinere Unternehmen
- Gewerblicher Rechtsschutz
Interessenschwerpunkte
- Medienrecht
- Markenrecht
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Die Kanzlei ist Gütestelle nach Art. 8 I
des Bayerischen Schlichtungsgesetzes
und führt das obligatorische Schlichtungsverfahren durch.
Kanzleihistorie
Am 28. April 1998 wurde ich als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
München I und II zugelassen. Ab 2003 dann auch
zum Oberlandesgericht München. Nachdem seit 1.06.2007 Anwälte
nicht mehr zu spezifischen Gerichten zugelassen werden wird nunmehr nur
noch die Kammerzugehörigkeit angegeben; in meinem Fall die
Rechtsanwaltskammer München.
Von April 1999 bis Juli 2002 arbeitete ich in Bürogemeinschaft
mit Rechtsanwalt Peter Eller (Fachanwalt für Steuerrecht).
Seit Juli 2001 arbeite ich in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt
Joachim Oppertshäuser, dessen Spezialität Arbeitsrecht ist.
Von Juli 2003 bis September 2005 betrieben wir eine Bürogemeinschaft in München/Schwabing.
Seit September 2005 arbeite ich als Einzelanwalt.
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