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Sie denken über die Erstattung einer Strafanzeige nach?

Sie möchten Strafanzeige gegen jemanden erstatten. Das geht relativ einfach und - je nach dem - auch manchmal schneller als man ahnt.

Wann sollte man Strafanzeige erstatten?

Grundsätzlich immer, wenn man selbst Opfer einer Straftat geworden ist. Manche Delikte können überhaupt nur verfolgt werden wenn auch Strafantrag gestellt wurde. 
Das Entscheidende ist aber, dass die Behörden durchaus nach "Wichtigkeit" sortieren. Gerade "moderne" Betrugsmaschen bauen auf die Faulheit der Menschen: relativ geringer Schaden, dafür aber massenhaft. Vielen Opfern erscheint die Mühe zu hoch den Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Es wirkt sich aber erheblich auf die Arbeitsgeschwindigkeit und das Strafmaß aus, wie sehr sich das Opfer kümmert.

Grundsätzlich ist eine Strafanzeige relativ einfach und schnell gemacht. Ärger gibt es normalerweise keinen, allenfalls muss man mal zu einem Gespräch zur Polizei und als Zeuge vor Gericht aussagen. Zumindest als Zeuge bekommt man eine kleine Aufwandsentschädigung, der Arbeitgeber muss einem dafür frei geben. Ein Anwalt ist nicht nötig, kann aber manchmal doch hilfreich sein.

Wann sollte man KEINE Strafanzeige erstatten?

Sie sollten nicht Strafanzeige erstatten um die Macht der Behörde für sich zu nutzen zu wollen und schon gar nicht um jemanden zu ärgern oder anzuschwärzen. Das geht nach hinten los und ist selbst eine strafbare Handlung. Und die Polizei mag es überhaupt nicht, wenn man sie zum Narren hält. 
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wenn sie falsch ist. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich selbst strafbar und kann zivilrechtlich schadensersatzpflichtig werden:

  • Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach  § 145d StGB
  • durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
    verdächtigen nach  §164 StGB
  • Vereiteln der Bestrafung eines anderen nach § 258 StGB
  • Begünstigung eines anderen nach § 257 StGB

Beachten Sie: einmal erstattet ist es nicht einfach, oft sogar unmöglich, eine Strafanzeige zurückzunehmen. Denn oft handelt es sich um sog. Offizialdelikte, d. h. wenn die Strafverfolgungsbehörden die Sache erfahren müssen sie was tun. Nehmen Sie die Sache also ernst aber seien Sie nicht ängstlich.

Androhen einer Strafanzeige?

Mit dem Androhen von Strafanzeigen sollte man verantwortungsvoll umgehen. Solange die Strafanzeige in direktem Zusammenhang mit einer Forderung steht, ist sie rechtlich unbedenklich. Ganz anders, wenn das nicht der Fall ist. 

Zwei Beispiele:

  • Herr Meier hat etwas verkauft und liefert nicht. Sie haben den Verdacht, dass er nie liefern wollte und konnte. Herr Meier ist pleite, also auch wenn eine Klage erfolgreich wäre würden sie nichts vollstreckt bekommen. Hier ist eine Drohung mit einer Strafanzeige erlaubt und oft auch sinnvoll.
  • Herr Meier hat Nachbars Auto aufgebrochen (also eine strafbare Handlung begangen), die Sie gesehen haben. Er parkt auch immer direkt vor Ihrer Haustüre auf der Straße. Sie verlangen von ihm "Parkgebühr". Ganz sicher verboten.

Man sollte die Wirkung einer solchen Drohung nicht überschätzen. Viele Schuldner glauben schon nicht der Drohung, die ja schnell über die Lippen geht. Und selten können sie die Folgen realistisch einschätzen. Die Drohung verpufft oft auch - selbst wenn man sie wahr macht - weil der Gang eines Strafverfahrens zu langsam ist.

Wo und wie erstattet man Strafanzeige?

Beim nächsten Polizeiposten am Wohnort. Das ist am einfachsten und ermöglicht auch Rückfragen durch die Beamten. Sinnvollerweise ruft man vorher an und vereinbart einen Termin, dann erfährt man auch, was neben dem Personalausweis alles an Unterlagen nötig ist.

Grundsätzlich kann man sich aber an jede Polizeidienststelle oder auch die Staatsanwaltschaft wenden. Das geht auch schriftlich und sogar anonym. Anonyme Anzeigen sind aber nicht geeignet die Begeisterung der Strafverfolgungsbehörden hervorzurufen. Bei der Polizei Hessen kann man auch online Strafanzeige erstatten.

Ein Formular für Onlinebetrugsfälle gibt es hier. Es ist auch für Beamte hilfreich, die sowas nicht so oft bearbeiten. Gerade bei Online Betrugsfällen sollte man recht schnell zum Drucker greifen und alle relevanten Unterlagen ausdrucken und auch speichern (wegen der Links)

Was bringt eine Strafanzeige?

Normalerweise kein Geld. Aber wer in einer zivilen Gesellschaft leben will, der muß auch was dafür tun und zumindest den zuständigen Behörden die Arbeit möglichst erleichtern. Dazu kommt, dass "erfolgreiche" Straftäter mit ihrer Masche in der Regel so lange weiter machen, bis sie richtig Ärger bekommen.

Allerdings gibt es daneben auch noch handfeste weitere Gründe: 

Das Schöne an einer Strafanzeige ist, dass man an Angaben kommt, die einem bei der Durchsetzung eigener Ansprüche helfen, z.B. Adressen, Vermögensverhältnisse, Ermittlung des Sachverhalts. Für die Einsicht in Straf- oder Ermittlungsakten braucht man in der Regel anwaltliche Hilfe. Die Ermittlungsergebnisse könne es aber deutlich einfacher machen, die eigenen Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen.

Daneben gibt es auch ein sog. Adhäsionsverfahren. Damit kann man bereits im Strafverfahren die eigenen Ansprüche durchsetzen ohne sich den Rechtsweg zu verbauen. D. h. man kann bereits im Strafverfahren gegen den Schädiger einen Titel erwirken und spart sich Kosten und Risiko einer eigenen Klage, zumal so ein Titel oft nicht das Geld wert ist, das nötig ist um ihn zu bekommen. Eine strafrechtliche Verurteilung ist ein schwerer Einschnitt im Leben eines Menschen und kostet den viel Geld. Oft ist nichts mehr für das Opfer übrig. Da der Richter solch ein Verfahren ohne weiteres ablehnen kann, sollte man nicht zu große Hoffnungen darauf setzen. Infos zum Adhäsionsverfahren hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren und http://www.kammergericht.de/Dokumente/vortrag.pdf

Mitunter ordnen Richter bei Bewährungsstrafen als Auflage eine Wiedergutmachung in Form einer Geldauflage an. Meist deckt das nicht den ganzen Schaden, hilft aber doch. Man kann das auch beim Gericht anregen.

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Impressum Kontakt Stand 28.08.2009