Sie denken über die Erstattung einer Strafanzeige
nach?
Sie möchten Strafanzeige gegen jemanden erstatten. Das geht
relativ einfach und - je nach dem - auch manchmal schneller als man ahnt.
Wann sollte man Strafanzeige erstatten?
Grundsätzlich immer, wenn man selbst Opfer einer Straftat geworden
ist. Manche Delikte können überhaupt nur verfolgt werden wenn auch
Strafantrag gestellt wurde.
Das Entscheidende ist aber, dass die Behörden durchaus nach
"Wichtigkeit" sortieren. Gerade "moderne"
Betrugsmaschen bauen auf die Faulheit der Menschen: relativ geringer
Schaden, dafür aber massenhaft. Vielen Opfern erscheint die Mühe zu
hoch den Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Es wirkt
sich aber erheblich auf die Arbeitsgeschwindigkeit und das Strafmaß
aus, wie sehr sich das Opfer kümmert.
Grundsätzlich ist eine Strafanzeige relativ einfach und schnell
gemacht. Ärger gibt es normalerweise keinen, allenfalls muss man mal zu
einem Gespräch zur Polizei und als Zeuge vor Gericht aussagen.
Zumindest als Zeuge bekommt man eine kleine Aufwandsentschädigung, der
Arbeitgeber muss einem dafür frei geben. Ein Anwalt ist nicht
nötig, kann aber manchmal doch hilfreich sein.
Wann sollte man KEINE Strafanzeige erstatten?
Sie sollten nicht Strafanzeige erstatten um die Macht der Behörde
für sich zu nutzen zu wollen und schon gar nicht um jemanden zu ärgern oder
anzuschwärzen. Das geht nach hinten los und ist selbst eine strafbare
Handlung. Und die Polizei mag es überhaupt nicht, wenn man sie zum
Narren hält.
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wenn sie
falsch ist. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich
selbst strafbar und kann zivilrechtlich schadensersatzpflichtig werden:
- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB
- durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht
verdächtigen nach §164 StGB
- Vereiteln der Bestrafung eines anderen nach § 258 StGB
- Begünstigung eines anderen nach § 257 StGB
Beachten Sie: einmal erstattet ist es nicht einfach, oft sogar
unmöglich, eine Strafanzeige zurückzunehmen. Denn oft handelt es sich
um sog. Offizialdelikte, d. h. wenn die Strafverfolgungsbehörden die
Sache erfahren müssen sie was tun. Nehmen Sie die Sache also ernst aber
seien Sie nicht ängstlich.
Androhen einer Strafanzeige?
Mit dem Androhen von Strafanzeigen sollte man verantwortungsvoll
umgehen. Solange die Strafanzeige in direktem Zusammenhang mit einer
Forderung steht, ist sie rechtlich unbedenklich. Ganz anders, wenn das
nicht der Fall ist.
Zwei Beispiele:
- Herr Meier hat etwas verkauft und liefert nicht. Sie haben den
Verdacht, dass er nie liefern wollte und konnte. Herr Meier ist
pleite, also auch wenn eine Klage erfolgreich wäre würden sie
nichts vollstreckt bekommen. Hier ist eine Drohung mit einer
Strafanzeige erlaubt und oft auch sinnvoll.
- Herr Meier hat Nachbars Auto aufgebrochen (also eine strafbare
Handlung begangen), die Sie gesehen haben. Er parkt auch immer
direkt vor Ihrer Haustüre auf der Straße. Sie verlangen von ihm
"Parkgebühr". Ganz sicher verboten.
Man sollte die Wirkung einer solchen Drohung nicht überschätzen.
Viele Schuldner glauben schon nicht der Drohung, die ja schnell über
die Lippen geht. Und selten können sie die Folgen realistisch
einschätzen. Die Drohung verpufft oft auch - selbst wenn man sie wahr
macht - weil der Gang eines Strafverfahrens zu langsam ist.
Wo und wie erstattet man Strafanzeige?
Beim nächsten Polizeiposten am Wohnort. Das ist am einfachsten und
ermöglicht auch Rückfragen durch die Beamten. Sinnvollerweise ruft man
vorher an und vereinbart einen Termin, dann erfährt man auch, was neben
dem Personalausweis alles an Unterlagen nötig ist.
Grundsätzlich kann man sich aber an jede Polizeidienststelle oder
auch die Staatsanwaltschaft wenden. Das geht auch schriftlich und sogar
anonym. Anonyme Anzeigen sind aber nicht geeignet die Begeisterung der
Strafverfolgungsbehörden hervorzurufen. Bei der Polizei
Hessen kann man auch online Strafanzeige erstatten.
Ein Formular für Onlinebetrugsfälle gibt es hier. Es ist auch für
Beamte hilfreich, die sowas nicht so oft bearbeiten. Gerade bei Online
Betrugsfällen sollte man recht schnell zum Drucker greifen und alle
relevanten Unterlagen ausdrucken und auch speichern (wegen der Links)
Was bringt eine Strafanzeige?
Normalerweise kein Geld. Aber wer in einer zivilen Gesellschaft leben
will, der muß auch was dafür tun und zumindest den zuständigen
Behörden die Arbeit möglichst erleichtern. Dazu kommt, dass
"erfolgreiche" Straftäter mit ihrer Masche in der Regel so
lange weiter machen, bis sie richtig Ärger bekommen.
Allerdings gibt es daneben auch noch handfeste weitere Gründe:
Das Schöne an einer Strafanzeige ist, dass man an Angaben
kommt, die einem bei der Durchsetzung eigener Ansprüche helfen, z.B.
Adressen, Vermögensverhältnisse, Ermittlung des Sachverhalts. Für die
Einsicht in Straf- oder Ermittlungsakten braucht man in der Regel
anwaltliche Hilfe. Die Ermittlungsergebnisse könne es aber deutlich
einfacher machen, die eigenen Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen.
Daneben
gibt es auch ein sog. Adhäsionsverfahren. Damit kann man bereits im
Strafverfahren die eigenen Ansprüche durchsetzen ohne sich den
Rechtsweg zu verbauen. D. h. man kann bereits im Strafverfahren gegen
den Schädiger einen Titel erwirken und spart sich Kosten und Risiko
einer eigenen Klage, zumal so ein Titel oft nicht das Geld wert ist, das
nötig ist um ihn zu bekommen. Eine strafrechtliche Verurteilung ist ein
schwerer Einschnitt im Leben eines Menschen und kostet den viel Geld.
Oft ist nichts mehr für das Opfer übrig. Da der Richter solch ein
Verfahren ohne weiteres ablehnen kann, sollte man nicht zu große
Hoffnungen darauf setzen. Infos zum Adhäsionsverfahren hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
und http://www.kammergericht.de/Dokumente/vortrag.pdf
Mitunter ordnen Richter bei Bewährungsstrafen als Auflage eine
Wiedergutmachung in Form einer Geldauflage an. Meist deckt das nicht den
ganzen Schaden, hilft aber doch. Man kann das auch beim Gericht anregen.
|