Kosten im arbeitsgerichtlichen
Verfahren
Beim Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist einiges
anders als im normalen Zivilprozess. So sind z. B. die Ladungsfristen kürzer,
es findet eine von der Hauptverhandlung getrennte Güteverhandlung statt
und auch im Bereich der Kosten ist - abweichend vom Zivilprozess -
gesetzlich bestimmt, dass jeder in der ersten Instanz sein Kosten selbst
trägt.
Anders als im Zivilprozess bleiben Sie also auch dann,
wenn Sie zu 100 % gewinnen auf den Anwaltskosten sitzen. Wenn ein
Vergleich in der Güteverhandlung erreicht wird, fallen wenigstens keine
Gerichtskosten an.
Ihr Anwalt sollte Sie vorab darauf hinweisen, dass Sie
seine Kosten voll tragen müssen. Dies wird er zu seiner Sicherheit auch
bestätigt haben wollen.
Daher möchte ich von Ihnen diese Erklärung, die Sie hier
laden können.
Eine billigere Alternative haben Mitglieder einer
Gewerkschaft: sie können sich auch von einen Gewerkschaftssekretär
vertreten lassen. Dies ist in der Regel die kostengünstigere
Alternative.
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