RA Peter Zimmermann
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Rechtsschutzversicherungen

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen in vielen Fällen das Kostenrisiko eines Prozesses ab - aber leider nicht in allen und nicht immer vollständig! 

Grund ist, dass sich die Vergütung des Anwalts nach Ihrem Vertrag mit eben dem Anwalt richtet oder - wenn nichts besonders geregelt wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften. Was davon die Rechtsschutzversicherung tragen muss, bestimmt sich nach dem Vertrag, den Sie mit der Versicherung haben. Der kann sehr unterschiedlich sein, ebenso wie die Policen unterschiedlich teuer sein können. Auf dem Rest bleiben Sie sitzen. Weder Anwalt noch Versicherung sind verpflichtet, sie auf Kosten und Gebühren hinzuweisen, die sie nicht geltend machen können.

Welche Bedingung und damit auch Risikoausschlüsse für Sie gelten, können Sie den Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung entnehmen. Sollten Sie diese nicht bei Ihren Unterlagen haben, so ist es sinnvoll, sie bei der Versicherung anfordern. Ihr Anwalt wird sie benötigen. Lesen Sie sie sorgfältig und prüfen Sie, ob wichtige Risiken versichert sind, besonders, wenn sich Ihre Lebensumstände seit dem Abschluss verändert haben. 

Beachten Sie bei allen Versicherungen: Sie zahlen die Prämie. Das ist ein finanzieller "Schaden" - egal ob etwas passiert oder nicht. Sie sollten daher nur Schäden versichern, die Sie existentiell oder emotional sehr stark gefährden können. Das hängt aber sehr stark von der Persönlichkeit ab. Im Prinzip ist eine Versicherung eine Wette ob ein Schaden eintritt oder nicht. 

Ich halte ein Rechtsschutzversicherung aber sehr oft für eine sinnvolle Entscheidung, auch wenn Sie sie lange nicht benötigen. Wenn es mal kracht, kann schon ein wünschenswertes Gutachten oder ein Sachverständiger vierstellig zu Buche schlagen. Vor allem für Lebensbereiche mit lange gültigen Verträgen, wie z.B. Miete oder Arbeitsrecht scheint eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Im Arbeitsrecht müssen Sie immer die erste Instanz selbst zahlen. Auch bei plötzlich eintretenden schwerwiegenden Ereignissen, wie z.B. Verkehrsunfällen.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so hat dies zunächst keine Auswirkungen auf die Rechtsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie dennoch mit Honorar- und Kostenrechnungen behelligt. Denn die Rechtsschutzversicherung wird nicht Schuldner des  Honoraranspruchs des Anwalts. Dies ist und bleibt der Mandant. Wenn die Versicherung also nicht zahlt, müssen Sie das tun oder Ihren Anwalt mit einer Deckungsklage gegen die Versicherung beauftragen.

Wenn ich für Sie die Versicherung informiere und die Deckungszusage einhole, mit der Versicherung korrespondiere und Ihre Erstattungsansprüche wegen meiner Gebühren geltend mache, so betreibe ich ein gebührenpflichtiges Geschäft für Sie, das Ihre Rechtsschutzversicherung nicht bezahlen muss. Das ist allerdings nicht sehr teuer (meist unter 100 €), da der Gegenstandswert  nur die Höhe der Gebühren ist.

Oft übernehmen Anwälte jedoch als Service für die Mandanten die Einholung der Deckungszusage, die Information der Versicherung während des Mandats und die Übersendung der Kostennote an die Versicherung ohne die Gebühren hierfür geltend zu machen. Dies gilt jedoch meist nur bei einer einfachen Anfrage. Sobald sich der Rechtschutzversicherer querstellt und umfangreicherer Schriftverkehr entsteht, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Anwalt Ihnen dies in Rechnung stellt. In manchen Fällen gestaltet sich die Einholung der Deckungszusage sehr aufwändig, oft aufwändiger als der Fall selbst.

In manchen Fällen kann es daher sinnvoll sein, wenn Sie selbst die Versicherung um Deckung anfragen; oft erreichen Sie als Kunde eine kulantere Regelung als Ihr Anwalt. Dies besonders dann, wenn nur bisher wenige Versicherungsfälle aufgetreten sind.

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Impressum Kontakt Stand 16.10.2008