Rechtsschutzversicherungen
Eine Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen in vielen Fällen das
Kostenrisiko eines Prozesses ab - aber leider nicht in allen und nicht
immer vollständig!
Grund ist, dass sich die Vergütung des Anwalts nach Ihrem Vertrag
mit eben dem Anwalt richtet oder - wenn nichts besonders geregelt wurde - nach den
gesetzlichen Vorschriften. Was davon die Rechtsschutzversicherung tragen
muss, bestimmt sich nach dem Vertrag, den Sie mit der Versicherung
haben. Der kann sehr unterschiedlich sein, ebenso wie die Policen
unterschiedlich teuer sein können. Auf dem Rest bleiben Sie sitzen.
Weder Anwalt noch Versicherung sind verpflichtet, sie auf Kosten und
Gebühren hinzuweisen, die sie nicht geltend machen können.
Welche Bedingung und damit auch Risikoausschlüsse für
Sie gelten, können Sie den Versicherungsbedingungen zur
Rechtsschutzversicherung entnehmen. Sollten Sie diese nicht bei Ihren
Unterlagen haben, so ist es sinnvoll, sie bei der Versicherung
anfordern. Ihr Anwalt wird sie benötigen. Lesen Sie sie sorgfältig
und prüfen Sie, ob wichtige Risiken versichert sind, besonders, wenn
sich Ihre Lebensumstände seit dem Abschluss verändert haben.
Beachten Sie bei allen Versicherungen: Sie zahlen die
Prämie. Das ist ein finanzieller "Schaden" - egal ob etwas
passiert oder nicht. Sie sollten daher nur Schäden versichern, die Sie
existentiell oder emotional sehr stark gefährden können. Das hängt
aber sehr stark von der Persönlichkeit ab. Im Prinzip ist eine
Versicherung eine Wette ob ein Schaden eintritt oder nicht.
Ich halte ein Rechtsschutzversicherung aber sehr oft
für eine sinnvolle Entscheidung, auch wenn Sie sie lange nicht
benötigen. Wenn es mal kracht, kann schon ein wünschenswertes
Gutachten oder ein Sachverständiger vierstellig zu Buche schlagen. Vor
allem für Lebensbereiche mit lange gültigen Verträgen, wie z.B. Miete
oder Arbeitsrecht scheint eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Im
Arbeitsrecht müssen Sie immer die erste Instanz selbst zahlen. Auch bei
plötzlich eintretenden schwerwiegenden Ereignissen, wie z.B.
Verkehrsunfällen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so hat dies zunächst
keine Auswirkungen auf die Rechtsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und
Mandant. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie
dennoch mit Honorar- und Kostenrechnungen behelligt. Denn die
Rechtsschutzversicherung wird nicht Schuldner des
Honoraranspruchs des Anwalts. Dies ist und bleibt der Mandant. Wenn die
Versicherung also nicht zahlt, müssen Sie das tun oder Ihren Anwalt mit
einer Deckungsklage gegen die Versicherung beauftragen.
Wenn ich für Sie die Versicherung informiere und die
Deckungszusage einhole, mit der Versicherung korrespondiere und Ihre
Erstattungsansprüche wegen meiner Gebühren geltend mache, so betreibe
ich ein gebührenpflichtiges Geschäft für Sie, das Ihre
Rechtsschutzversicherung nicht bezahlen muss. Das ist allerdings
nicht sehr teuer (meist unter 100 €), da der Gegenstandswert nur
die Höhe der Gebühren ist.
Oft übernehmen Anwälte jedoch als Service für die
Mandanten die Einholung der Deckungszusage, die Information der
Versicherung während des Mandats und die Übersendung der Kostennote an
die Versicherung ohne die Gebühren hierfür geltend zu machen. Dies
gilt jedoch meist nur bei einer einfachen Anfrage. Sobald sich der
Rechtschutzversicherer querstellt und umfangreicherer Schriftverkehr
entsteht, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Anwalt Ihnen dies in
Rechnung stellt. In manchen Fällen gestaltet sich die Einholung der
Deckungszusage sehr aufwändig, oft aufwändiger als der Fall selbst.
In manchen Fällen kann es daher sinnvoll sein, wenn Sie
selbst die Versicherung um Deckung anfragen; oft erreichen Sie als Kunde
eine kulantere Regelung als Ihr Anwalt. Dies besonders dann, wenn
nur bisher wenige Versicherungsfälle aufgetreten sind.
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