Prozessfinanzierer
Wenn es um große Streitwerte (so etwa über 200 000 €) geht, ist das
Kostenrisiko besonders hoch. Andererseits geht es wirklich um viel. Hier
gibt es aber eine Möglichkeit, einen Prozess trotzdem und mit
geringerem Risiko zu führen; auch wenn der Prozess schon läuft!
Erfolgshonorare für Rechtsanwälte
sind gesetzlich verboten und nach
meiner Meinung auch meist illegitim, aber der Kläger darf durchaus einen
Nichtanwalt an Erfolg oder Misserfolg beteiligen: Einen
Prozessfinanzierer.
Das funktioniert grob so: Der Prozessfinanzierer schaut
sich die Unterlagen an - oder lässt sie durch Rechtskundige anschauen -
und wenn er im Prozess gute Chancen sieht, übernimmt
er die Kostendeckung ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung.
Eigentlich besser, weil der Prozessfinanzierer - nach einem Zuschlag -
alle Kosten trägt.
Als
Gegenleistung bekommt der Prozessfinanzierer einen Teil des erstrittenen Geldes,
etwa 30 %
bis 50 % vom Ergebnis des Prozesses. Das ist erlaubt, da die Vertrauensperson Anwalt unabhängig
vom Ausgang des Verfahrens entlohnt wird. Der Prozessfinanzierer darf
keinen Einfluss auf die Prozessführung nehmen.
Wenn Sie also einen Streit haben, bei dem es wirklich um
Geld geht, dann lohnt die Überlegung, ob ein Prozessfinanzierer eingeschaltet
werden soll. Das geht auch über Ihren Rechtsanwalt. Die
Prozessfinanzierer locken Anwälte mit einem Bonus auf ihr Honorar, wenn
eine erfolgreiche Vermittlung eines "guten Falles" gelingt.
Der Prozessfinanzierer muss vom Gutachten überzeugt sein. Wenn er
überzeugt wird, sind sie einige Sorgen los.
Ein Bonbon für Sie obendrauf: Auch wenn Sie letztlich keinen Vertrag mit dem
Prozessfinanzierer schließen, wissen Sie ohne teueres anwaltliches
Gutachten mehr über die Erfolgsaussichten.
Ein Anbieter unter vielen ist www.foris.de;
mittlerweile haben die meisten Versicherer Prozessfinanzierung im
Angebot, die auch Rechtsschutzversicherungen im Programm haben. Weitere
Anbieter finden Sie leicht über Google Stichwort
"Prozessfinanzierung".
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