Mandatsbetreuung per E-Mail

Ich pflege einen möglichst einfachen Umgang mit meinen Mandanten. Schnell und problemlos soll es gehen, im beiderseitigen Interesse. So bleibt mehr Zeit für das wirkliche Problem. 

Aber ich bin gezwungen Sie darauf hinzuweisen, dass eine wichtige Tugend eines Anwalts, nämlich die Verschwiegenheit, durch die Benutzung neuer Medien gefährdet ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die gegenseitige Korrespondenz von den falschen Leuten gelesen und/oder verfälscht wird. - Diese Anmerkungen gelten übrigens nicht nur für E-Mail, sondern auch für Telefax, Telefon etc.

Mit Hilfe des Verschlüsselungsprogramms PGP lassen sich E–Mails einfach und – relativ zu anderen Medien gesehen – recht gut schützen. Dies ist – außer mit Lernaufwand – mit einem geringen zusätzlichen Aufwand verbunden. Ich persönlich sehe keine besondere allgemeine Gefahr, beachten Sie aber dennoch die folgenden Hinweise. 
Ich bin gerne bereit, Sie in Ihrem legitimen Bemühen um Sicherheit zu unterstützen, Sie dabei zu beraten und stelle Ihnen eine einfache Möglichkeit zur Verfügung, relativ sicheren Datenverkehr zu pflegen.

Da ich als Anwalt auch u.U. mit Strafe bedroht bin oder schadensersatzpflichtig werden könnte, wenn ich unsorgfältig arbeite, bitte ich Sie, diese Erklärung zu unterzeichnen, wenn Sie unverschlüsselten E–Mail–Verkehr wünschen. Eventuelle Probleme oder Schädden durch die Übermittlung per E-Mail gehen dann zu Ihren Lasten.

Einverständniserklärung zum Nachrichtenaustausch per E-Mail als .pdf-Datei.

Kurzer Hinweis: Besonders gefährdet sind Übermittlungen, die über Computer laufen, auf die auch Prozessbeteiligte (Gegner) Zugriff haben. Also vor allem Universitäten und Firmen mit eigenem Mailserver, eigene Rechner zu Hause und in der Arbeit. 

Hier kann es sinnvoll sein, zu verschlüsseln oder über einen verschlüsselten www.account Mails zu versenden (gmx, hotmail etc.). Auch der Versand über einen privaten Account von einem privaten Telefonanschluß und mit einem eigenen Rechner ist sehr anzuraten. Besonders betroffen davon sind neben arbeitsrechtlichen und familiären Streitigkeiten, immaterialgüterrechtliche Sachen (Namen, Erfindungen, Zeichen) und technische Aufzeichnungen, die geschützt sein sollen.

Im Zweifel sollten Sie einfach Wichtiges und/oder Vertrauliches nie elektronisch versenden, sondern persönlich übergeben oder jedenfalls per Post schicken und (wichtig!) darauf hinweisen, dass es besonders sensible Daten sind. Das schärft die Aufmerksamkeit über das ohnehin vorhandene normale Maß hinaus.

01.02.2009