RA Peter Zimmermann
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Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Beim Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist einiges anders als im normalen Zivilprozess. So sind z. B. die Ladungsfristen kürzer, es findet eine von der Hauptverhandlung getrennte Güteverhandlung statt und auch im Bereich der Kosten ist - abweichend vom Zivilprozess - gesetzlich bestimmt, dass jeder in der ersten Instanz sein Kosten selbst trägt.

Anders als im Zivilprozess bleiben Sie also auch dann, wenn Sie zu 100 % gewinnen auf den Anwaltskosten sitzen. Wenn ein Vergleich in der Güteverhandlung erreicht wird, fallen wenigstens keine Gerichtskosten an.

Ihr Anwalt sollte Sie vorab darauf hinweisen, dass Sie seine Kosten voll tragen müssen. Dies wird er zu seiner Sicherheit auch bestätigt haben wollen.

Daher möchte ich von Ihnen diese Erklärung, die Sie hier laden können. 

Eine billigere Alternative haben Mitglieder einer Gewerkschaft: sie können sich auch von einen Gewerkschaftssekretär vertreten lassen. Dies ist in der Regel die kostengünstigere Alternative.

 

01.02.2009