Rechtsanwalt Peter Zimmermann, München
 

News - Covid19

 

In meiner Kanzlei gilt 2G+

Es ist eine vollständige dreifache Impfung mit präsenten Nachweisen im Original nötig.

PCR-Test alleine reicht nicht. Genesene nur innerhalb der ersten drei Monate. Die sog. AHA-Maßnahmen sind einzuhalten (FFP2-Maske zwingend.)

Persönliche Treffen möchte ich auf ein notwendiges Maß beschränken, mit ungeimpften Personen mag ich gar nicht. Ggf. müssen Sie sich mit digitalen Kommunikationsmitteln zufrieden geben. 

Dies gilt auch ab der teilweisen Aufhebung der Coronaschutzmaßnahmen im April 2022.

Ich kann nicht erkennen, dass die Pandemie "vorbei" sein sollte. Wenn es kein Aprilscherz ist, dann ist die "Lockerung" maßloser Gier und dem Vorrang des Geldes vor der Gesundheit der Menschen geschuldet. Das können Politiker und sehr dumme, eigensüchtige Menschen so halten. Ich tue es nicht.

Erfreulicherweise habe ich in meiner Kanzlei das Hausrecht als Rechtsgrundlage. Also: Treffen ausschließlich wenn unvermeidbar, mit aktuellen Impfnachweisen und FFP2-Maske. (Letztere habe ich hier.)

Auch wenn eine vollständige (also dreifache) Impfung den Verlauf der Krankheit deutlich mildert: Covid19 ist nun wirklich kein Spaß. Es bleiben oft erhebliche Langzeitschäden auch bei zunächst harmlos erscheinendem Verlauf. Außerdem hasse ich Beerdigungen.

Update: 31.1.23: Auch wenn es viele nicht mehr wahr haben wollen. Es gibt Covid19 noch und zwar heftig.  Im übrigen helfen die Schutzmaßnahmen auch recht gut gegen andere Corona-Infektionskrankheiten wie zB. Grippe und auch den kleinen Schnupfen.

Peter Zimmermann

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www.PeterZimmermann.net - Stand: 31.1.2023